Ergotherapie findet als Einzel- , Zweier- oder als Gruppenbehandlung in der Praxis, zu Hause oder in Heimen, Einrichtungen für Tagespflege, Behindertenwerkstätten und integrativen Kindergärten statt. Die festgelegten Behandlungsverfahren werden im Folgenden benannt und sind bei unterschiedlichen Krankheitsbildern (Verlinkung) anzuwenden.
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (45 Minuten)
Es dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen im Bereich der sensomotorischen (Senso=Sensorik=Wahrnehmung; Motorik=Bewegung und deren Qualität) und perzeptiven (Perzeption=unbewusste Wahrnehmung, der körpereigene Filter) Funktionen und der daraus folgenden Fähigkeitsstörungen. Zusammenfassend ist also das Zusammenspiel der sensorischen Aufnahme und der motorischen Ausführung gemeint.
Motorisch-funktionelle Behandlung (30 Minuten)
Es dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen (Motorik=Bewegung und deren Qualität) Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Hirnleistungstraining (30 Minuten)
Es dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen (Zusammenhänge zwischen den biologischen Funktionen des Gehirns und dem Verhalten und Erleben, u.a. in den Bereichen Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Lernen, Gedächtnis, Sprache und Denken), insbesondere der kognitiven (Kognition=geistige Wahrnehmung) Störungen und der hieraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Psychisch-funktionelle Behandlung (60 Minuten)
Es dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen (psycho=psyche=Seele; sozial=gemeinsam, verbunden) und sozioemotionalen (sozial= gemeinsam, verbunden; emotional=innere Empfindung, die angenehm oder unangenehm empfunden wird) Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Thermische Anwendung (Ergänzung zur motorisch- funktionellen Behandlung oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung)
Diese Maßnahme kann zusätzlich vom Arzt verordnet werden. Wärmeanwendungen (z.B. Körnerkissen; Raps oder Kirschkernbad; Heiße Rolle) oder Kälteanwendungen (z.B. Kühl- kompressen; Eisbehandlungen) sind möglich.
Die Maßnahmen der Ergotherapie sind von den Krankenkassen als Heilmittel aner- kannt und können daher grundsätzlich nur auf ärztlicher Anweisung durchgeführt werden. Bei einer Verordnung erhalten sie von Ihrem Arzt ein Rezept (Verordungs- vordruck). Auf diesem Rezept sind neben einer Diagnose, die Art der Therapie, das Datum der Rezeptausstellung sowie der Beginn der Behandlung vermerkt.
Verordnungsvordruck:
Die Verordnungsvordrucke können doppelseitig bedruckt, zweiseitig und anstatt grün auch rosa/beige sein. Bei Privatrezepten steht es dem Arzt frei welche Verordnung er nimmt. Alles ist gültig.
Wichtig ist die Verordnung über Ergotherapie mit Angabe der Diagnose und Leitsymptomatik. Sollte etwas fehlen, so werden wir uns mit ihrem Arzt in Verbindung setzen.
Gültigkeit der Verordnung:
Für den Beginn bzw. die Unterbrechung von ergotherapeutischen Behandlungen haben die Verbände von Krankenkassen und Heilmittelerbringer Zeiträume festge- legt, die die Gültigkeit der Verordnung begrenzen. [Rahmenempfehlung (§ 125 SGB V)] Wir bitten Sie, diese Reglungen in Ihrem Interesse zu berücksichtigen.
Beginn einer Behandlung:
Sofern der Arzt keine Angabe zum spätesten Behandlungstermin macht (5), muss die Behandlung bei Maßnahmen der Ergotherapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Kann die Heilmittelbehandlung in diesem Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Unterbrechung der Behandlung:
Wird die Behandlung bei Maßnahmen der Ergotherapie länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.? Ausnahmeregelungen sind bei Krankheit/Urlaub seitens des Patienten oder Therapeuten
Absage von vereinbarten Terminen:
Sollten Sie aus privaten oder beruflichen Gründen nicht in der Lage sein einen vorher vereinbarten Behandlungstermin wahrzunehmen, bitten wir Sie, uns dies mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen einen Ausweichtermin festlegen.
Bitte beachten Sie:
Bei einem vereinbarten Termin, der ohne eine rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen wurde, dürfen wir Ihnen die Behandlung privat in Rechung stellen. [Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding (Aktenzeichen 18.C.589/2000)]
Unterschrift:
Jede Behandlungseinheit bedarf Ihrerseits eine Unterschrift. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht unterschreiben.