Für Menschen mit gesetzlicher Krankenkasse: Kosten und Zuzahlung
Die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung werden komplett oder größtenteils von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Kinder müssen aktuell grundsätzlich nicht zuzahlen. Erwachsene, die einen Befreiungsausweis besitzen, müssen ebenfalls nicht zuzahlen. Falls Sie einen solchen Ausweis nicht besitzen, müssen wir eine entsprechende Zuzahlung berechnen. Diese besteht aus 10€ Praxisgebühr sowie einer bestimmten Summe, die von den Krankenkassen unterschiedlich festgelegt wird. Patienten, die nach einem Schul- oder Berufsunfall eine ergotherapeutische Behandlung benötigen, welche von der Berufsgenossenschaft bezahlt wird, müssen nicht zuzahlen.
Für Menschen mit privater Krankenversicherung: Kosten und Erstattung
Für Privatpatienten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Teilen Sie uns daher bitte im Vorfeld und spätestens vor Behandlungsbeginn mit, dass Sie privat krankenversichert sind. Die entstehenden Kosten für die bevorstehende ergotherapeutische Behandlung ist eine Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Ergotherapeuten. Diese Honorarvereinbarung können Sie auch zur Abklärung einer Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen. Nach Ausführung der verordneten Behandlungseinheiten, wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.
Aufgrund der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen/-tarifen und Beihilfevorschriften ist es uns leider nicht möglich Sie über Ihre individuelle Erstattungshöhe zu informieren.